Frau
RAin Karin Neumann ist insbesondere in den Bereichen Familienrecht
und Allgemeines Schuldrecht inklusive Forderungsmanagement
tätig. Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte
sie an der Universität Regensburg. Während des
nachfolgenden Referendariats war sie unter anderem bei
einem französischen Avocat tätig. Schon bald
nach der Geburt ihres Sohnes erhielt Frau Neumann am 20.10.1999
Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Nach Ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war Frau
Neumann zunächst für einen Zeitraum von zweieinhalb
Jahren bei der Münchener und Magdeburger Hagelversicherung
AG beschäftigt, bei der sie neben anderen Rechtsfragen
insbesondere auch mit solchen aus dem Bereich des Arbeitsrechts
befasst war. Nach dem Umzug nach Landshut und vor der
Geburt ihrer Tochter gab Frau Neumann diese Beschäftigung
auf und gründete anschließend im Jahre 2003
ihre eigene Kanzlei in Landshut. Seit 2005 führt
sie gemeinsam mit ihrem Mann Andreas Neumann die Partnerschaftsgesellschaft
NEUMANN Rechtsanwälte.
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