NEUMANN Rechtsanwälte
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Andreas Neumann, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht
Master of Insurance Law
Betriebswirt (VWA)

Karin Neumann
Rechtsanwältin
Tätigkeitsschwerpunkt:
Familienrecht

 

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  Leistungen

Unter das von Herrn RA Neumann im Versicherungsrecht angebotene Beratungsspektrum fällt die Bearbeitung aller Versicherungsbranchen - eine Übersicht über die verschiedenen Branchen finden sie - hier - inklusive aller damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete aus dem Haftungsrecht, bspw. dem Arzthaftungsrecht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei gleichwohl im Bereich des Versicherungsschutzes, also auf der Deckungsseite.

Die branchenbezogenen Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn RA Neumann liegt dabei in den Bereichen Lebensversicherung (insbesondere Berufsunfähigkeitsversicherung) und Transportversicherung. Herr RA Neumann richtet sich mit seinem Beratungsangebot an Versicherungsnehmer, Versicherungsvermittler (insbesondere Versicherungsmakler) und Versicherer.

Das Versicherungsrecht lernte Herr RA Neumann bereits während seiner Tätigkeit als Underwriter bei der Münchener Rückversicherung kennen. Aus jener Zeit verfügt er nicht nur über spezifisches versicherungstechnisches Know-How sondern auch über vertiefte Kenntnisse in den Branchen Haftpflicht, Unfall- und KfZ-Versicherung. Durch sein Postgraduierten-Studium im Versicherungsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster hat er zudem alle Versicherungsbranchen inklusive des Versicherungsvertragrechts umfangreich, aktuell und auch aus Sicht des Anwalts kennen gelernt.

Aus gegebenem Anlass verweisen wir an dieser Stelle einerseits auf die im Versicherungsvertragsrecht anstehende Reform und andererseits auf die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht. Den Abschlussbericht zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vom 19.04.2004, den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts mit Stand 13.03.2006 und die Stellungnahme des Deutschen Anwaltsverein hierzu aus Mai 2006 finden Sie unter unseren links. Außerdem finden Sie dort die EU-Vermittlerrichtlinie (Richtlinie 2002/92/EG vom 09.12.2002) und den Referentenentwurf zum deutschen Vermittlergesetz (Umsetzungsgesetz) mit Stand 24.03.2006.

Wegen weiterer Information zum Bereich Versicherungsrecht dürfen wir Sie zusätzlich auf unsere Referenzliste verweisen.

 

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