Unter das von Herrn RA Neumann
im Versicherungsrecht angebotene Beratungsspektrum fällt
die Bearbeitung aller Versicherungsbranchen - eine Übersicht
über die verschiedenen Branchen finden sie -
hier - inklusive aller damit in unmittelbarem Zusammenhang
stehenden Rechtsgebiete aus dem Haftungsrecht, bspw. dem Arzthaftungsrecht.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei gleichwohl im
Bereich des Versicherungsschutzes, also auf der Deckungsseite.
Die branchenbezogenen Schwerpunkte
der Tätigkeit von Herrn RA Neumann liegt dabei in den Bereichen
Lebensversicherung (insbesondere Berufsunfähigkeitsversicherung)
und Transportversicherung. Herr RA Neumann richtet sich mit
seinem Beratungsangebot an Versicherungsnehmer, Versicherungsvermittler
(insbesondere Versicherungsmakler) und Versicherer.
Das Versicherungsrecht lernte
Herr RA Neumann bereits während seiner Tätigkeit als
Underwriter bei der Münchener Rückversicherung kennen.
Aus jener Zeit verfügt er nicht nur über spezifisches
versicherungstechnisches Know-How sondern auch über vertiefte
Kenntnisse in den Branchen Haftpflicht, Unfall- und KfZ-Versicherung.
Durch sein Postgraduierten-Studium im Versicherungsrecht an
der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster
hat er zudem alle Versicherungsbranchen inklusive des Versicherungsvertragrechts
umfangreich, aktuell und auch aus Sicht des Anwalts kennen gelernt.
Aus gegebenem Anlass verweisen
wir an dieser Stelle einerseits auf die im Versicherungsvertragsrecht
anstehende Reform und andererseits auf die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie
in deutsches Recht. Den Abschlussbericht zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes
(VVG) vom 19.04.2004, den Entwurf eines Gesetzes zur Reform
des Versicherungsvertragsrechts mit Stand 13.03.2006 und die
Stellungnahme des Deutschen Anwaltsverein hierzu aus Mai 2006
finden Sie unter unseren links. Außerdem finden Sie dort
die EU-Vermittlerrichtlinie (Richtlinie 2002/92/EG vom 09.12.2002)
und den Referentenentwurf zum deutschen Vermittlergesetz (Umsetzungsgesetz)
mit Stand 24.03.2006.
Wegen weiterer Information zum
Bereich Versicherungsrecht dürfen wir Sie zusätzlich
auf unsere Referenzliste
verweisen.